Argumente

Wir alle müssen unser Einkommen bis zum letzten Rappen versteuern. Grossaktionär:innen dagegen sind privilegiert: seit 2008 müssen sie ihre Dividendeneinnahmen im Kanton Zürich nur zur Hälfte versteuern. Mit ihrer kantonalen Initiative will die AL diese Lex Martullo, Blocher, Matter, Supino & Co. korrigieren und den skandalösen Steuerrabatt für Superreiche reduzieren. Die AL knüpft damit an ihre erfolgreiche Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung für ausländische Millionär:innen an.

Steuerkorrektur

Mit der am 19. Mai 2019 gutgeheissenen Unternehmenssteuerreform STAF wird der Dividendenrabatt bei der direkten Bundessteuer reduziert. Ab 2020 müssen Grossaktionär:innen 70 statt 60 Prozent ihrer Dividenden versteuern. Der Bundesrat wollte auch den Kantonen eine Mindestbesteuerung von 70 Prozent vorschreiben, ist im Parlament aber an der beinharten Lobby von Martullo, Matter, Noser & Co gescheitert. Die Teilbesteuerung von Dividenden ist doppelt ungerecht: Sie privilegiert Kapitaleinkommen gegenüber Löhnen und Renten und diskriminiert Klein- gegenüber Grossaktionär:innen. Mit ihrer Initiative verlangt die AL, dass Dividenden wie beim Bund zu 70 statt nur zu 50 Prozent besteuert werden. Wir haben damit bewusst einen moderaten Ansatz gewählt, der in der Abstimmung Erfolg verspricht.

Mehreinnahmen

Gestützt auf Daten von 2014 würde eine Erhöhung der Teilbesteuerung auf 70 Prozent laut Regierung für Kanton und Gemeinden Mehreinnahmen von je 40 Mio. Franken bringen.

Dokumentation mit ausführlichen Informationen

Medienmappe

Streitgespräch Jacqueline Badran – Regine Sauter (Tagesanzeiger 25. August)